Verwaltungsgericht Köln
Landesweit erste Klage gegen Kopfnoten abgewiesen
Köln (ddp-nrw). Das Verwaltungsgericht Köln hat am Mittwoch die landesweit erste Klage gegen die umstrittenen neuen Kopfnoten abgewiesen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte ein 14-Jähriger aus Rheinbach gegen seine Benotung im Halbjahreszeugnis 2007/2008 geklagt. Darin hatte er für den Bereich Kooperationsfähig mit «unbefriedigend» die schlechtestmögliche Bewertung erhalten. Der Neuntklässler und seine Eltern sahen durch diese Note die Erfolgsaussichten bei späteren Bewerbungen eingeschränkt und wollten daher ein neues Zeugnis mit einer günstigeren Note.
In ihrer Entscheidung machten die Kölner Verwaltungsrichter klar, dass der Gesetzgeber grundsätzlich das Recht hat, Kopfnoten einzuführen. Auch im konkreten Einzelfall habe es seitens der Schule keine Fehler bei der Vergabe der Noten gegeben. Das Gericht ließ Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zu.
Die schwarz-gelbe Landregierung hatte im November die Zahl der Kopfnoten von sechs auf drei reduziert. Benotet werden künftig die Leistungsbereitschaft, die Zuverlässigkeit/Sorgfalt und das Sozialverhalten. Lehrer, Eltern und Schüler protestieren seit Monaten gegen die Noten für das Verhalten in der Schule. (14.1.2009)
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