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Niederlage im Streit um Lakritz-Tüten

Gericht: Haribo muss "Dropjes"-Lakritz in anderer Tüte verkaufen

Düsseldorf (ddp-nrw). Der Bonner Süßwarenproduzent Haribo darf seine Lakritz-«Dropjes» nicht länger in der bisherigen Tüte verkaufen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wies am Dienstag die Berufung von Haribo gegen eine vom Konkurrenten Katjes erwirkte einstweilige Verfügung ab. Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts vom Dezember 2008.

Auf der gelben Verpackung war bislang ein Kind auf einem Fahrrad und der Slogan «Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso» aufgedruckt. Damit könnten die Käufer der Auffassung sein, es handele sich um eine normale Süßigkeit für Kinder, urteilten die Richter. Die Lakritz-«Dropjes» seien aber für Kinder wegen des hohen Salmiak-Anteils ungeeignet. Darauf werde allerdings nur in kleiner Schrift auf der Verpackung hingewiesen.

Der Haribo-Konkurrent Katjes hatte den Rechtsstreit ausgelöst und wegen Wettbewerbsverzerrung zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die beiden Süßwaren-Hersteller streiten sich seit Jahren vor Gerichten.

(9.6.2009)

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