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Netzwerk hatte Plagiatsvorwurf erhoben

Facebook scheitert mit Klage gegen StudiVZ

Köln (ddp-nrw). Im Rechtsstreit um den Internetauftritt des Online-Portals StudiVZ hat das Portal zur Bildung sozialer Netzwerke Facebook vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Köln wies eine Klage der US-amerikanischen Firma gegen den deutschen Konkurrenten wegen unlauteren Wettbewerbs zurück, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Facebook wollte damit die Verwendung der Bildschirmoberflächen von StudiVZ verbieten lassen.

Die in Kalifornien ansässige Kapitalgesellschaft Facebook hatte laut Gericht behauptet, StudiVZ habe die Gestaltung der Facebook-Seite in unlautererer Weise nachgeahmt. Außerdem habe der Konkurrent geheime Quellcodes illegal erlangt.

Trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten liege keine unlautere Nachahmung vor, urteilte das Gericht. Zum Zeitpunkt der Markteinführung von StudiVZ in Deutschland im November 2005 habe der Konkurrent Facebook noch nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad auf dem deutschen Markt gehabt. Eine deutschsprachige Version von Facebook existiere erst seit März 2008.

Die Klägerin habe außerdem lediglich Vermutungen angestellt, die nicht ausreichend seien, um der Beklagten unredliche Kenntniserlangung vorzuwerfen, hieß es außerdem zur Begründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.

(17.6.2009)

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