Bundesgerichtshof
Online-Shops: Versandkosten müssen sofort gezeigt werden
Karlsruhe, 16. Juli (AFP) - Online-Händler sind verpflichtet, zu ihren im Internet angebotenen Produkten unmittelbar die Versandkosten mit anzugeben. Die gilt auch für Werbung auf Preissuchmaschinen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Für eine eindeutige Zuordnung der Angabe der Versandkosten reicht es demnach nicht aus, dass der Verbraucher über das Anklicken der Warenabbildung auf die Internetseite des Anbieters geführt wird, wo dann die Versandkosten genannt werden.
Der BGH gab zunächst nur den Urteilstenor im Streit zwischen dem Media Markt und dem Pro Markt an und wollte die Urteilsbegründung am Freitag nachreichen.
(17.7.2009)
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