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Baldige Gespräche mit SPD über Verfassungsänderung

Gute Aussichten für Erhalt der Jobcenter in jetziger Form

Berlin (AFP) - Nach der Einigung innerhalb der Union bestehen gute Chancen für den Erhalt der Jobcenter in ihrer jetzigen Form: Die SPD bekräftigte ihre Bereitschaft, mit der Bundesregierung über eine Grundgesetzänderung zu verhandeln. Die FDP setzte sich für die Ausweitung der so genannten Optionskommunen ein, in denen 69 Landkreise und Städte in Eigenregie die Hartz-IV-Empfänger betreuen.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte nach einer Präsidiumssitzung in Berlin, es sei zu begrüßen, dass die Union ihren Widerstand gegen eine Grundgesetzänderung aufgebe. "Wir wollen die Leistungen aus einer Hand retten", sagte sie mit Blick auf die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen in den Jobcentern. Vor einer Zustimmung zu einer Verfassungsänderung will die SPD laut Nahles aber Klarheit über die präzise Zahl der Optionskommunen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger durch Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern als unzulässige Mischverwaltung eingestuft und eine Neuregelung bis Ende 2010 angemahnt. Ebenfalls Ende 2010 läuft der Feldversuch für die 69 Optionskommunen aus, weshalb auch hier eine Neuregelung erforderlich ist. Das Modell war 2005 auf Drängen der damaligen CDU/CSU-Opposition gestartet worden.

Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte, nach der Verständigung in der Union solle die Grundgesetzänderung drei Punkte enthalten. Geregelt werden soll demnach die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen, die Möglichkeit von Optionskommunen und eine einheitliche Bundesaufsicht für beides.

Animation: Arbeitslosigkeit

Animation: Arbeitslosigkeit
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wird der Sprecherin zufolge in den nächsten Tagen einen Textentwurf erarbeiten. Noch in dieser Woche sei ein Gespräch mit den Unionsländern geplant, außerdem mit den Vertretern der SPD-Seite, Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck. Für eine Grundgesetzänderung sind Zweidrittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Von der Leyen hatte erst im Januar einen Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem sie die Kooperation von Arbeitsagenturen und Kommunen ohne Verfassungsänderung regeln wollte. Eine Änderung des Grundgesetzes, die schon ihr Vorgänger Olaf Scholz (SPD) angestrebt hatte, hielt von der Leyen für nicht durchsetzbar. Damals war vor allem aus der Unionsfraktion im Bundestag Widerstand gekommen.

(8.2.2010)

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